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===== Relevante Normen (unvollständig) ===== | ===== Relevante Normen (unvollständig) ===== |
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: | ^Kennung^Jahr^Titel^Anmerkung| |
| |[[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html|Art. 2 (2)]]|-|Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.| |
* Art. 2 (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit… | |[[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html|Art. 14 (2)]]|-|Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.| |
* Art. 14 (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allge- meinheit dienen. | |[[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20a.html|Art. 20a]]|-|Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.| |
* Art. 20a Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die na- türlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. | |
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===== Risiko: Definition & Herausforderungen ===== | ===== Risiko: Definition & Herausforderungen ===== |