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 ====== Ethische Aspekte ====== ====== Ethische Aspekte ======
- <font 11pt/Aptos,sans-serif;;inherit;;inherit>„Sicherheit“ (als „Oberbegriff“ zu Safety und Security) wird ubiquitär verwendet, hat verschiedene Bedeutungen und ist – abhängig vom Bezug – vielfältig konnotiert; sie ist jedoch trotz allem zu einem zentralen Bezugspunkt menschlichen Denkens, Handelns und Strebens geworden. Die Herstellung bzw. Gewährleistung von (Technik-)Sicherheit in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen ist auch mit ethischen Implikationen verbunden.</font> +„Sicherheit“ (als „Oberbegriff“ zu Safety und Security) wird ubiquitär verwendet, hat verschiedene Bedeutungen und ist – abhängig vom Bezug – vielfältig konnotiert; sie ist jedoch trotz allem zu einem zentralen Bezugspunkt menschlichen Denkens, Handelns und Strebens geworden. Die Herstellung bzw. Gewährleistung von (Technik-)Sicherheit in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen ist auch mit ethischen Implikationen verbunden. 
- <font 11pt/Aptos,sans-serif;;inherit;;inherit>Ethik als Reflexionswissenschaft unterstützt die Suche nach Überschaubarkeit und Orientierung in einer (scheinbar?) immer unübersichtlicheren, komplexeren Welt. Ethische Analysen und Reflexionen sind kein (abstraktes) Moralisieren, sondern eine Form der „Beratung“ – insbesondere hinsichtlich CKGE_TMP_i  Geboten CKGE_TMP_i  oder  CKGE_TMP_i Verboten CKGE_TMP_i  bzw.  CKGE_TMP_i Empfehlungen CKGE_TMP_i  für Entscheidungen. Hinsichtlich Safety/Security bezieht sich das einerseits auf die Klärung grundlegender Begrifflichkeiten, Argumentationen und Begründungsverfahren sowie das Herausarbeiten impliziter Bedeutungsgehalte und Prämissen. Andererseits formuliert Ethik spezifische  CKGE_TMP_i Standards CKGE_TMP_i  und identifiziert mögliche  CKGE_TMP_i Kriterien CKGE_TMP_i , die bei der Beurteilung von Sicherheit bzw. im praktischen Umgang mit ihr zu Grunde zu legen sind bzw. zu Grunde gelegt werden sollten. Dadurch, dass sich das auf mehrere (technische) Domänen bezieht, ergeben sich unterschiedliche Perspektiven und unterschiedliche Metriken, mit denen Sicherheit bemessen wird.</font> +  
- <font 11pt/Aptos,sans-serif;;inherit;;inherit>Dabei ist von einer Einheit von kognitiven, normativen, prozeduralen und kommunikativen Komponenten auszugehen.</font> +Ethik als Reflexionswissenschaft unterstützt die Suche nach Überschaubarkeit und Orientierung in einer (scheinbar?) immer unübersichtlicheren, komplexeren Welt. Ethische Analysen und Reflexionen sind kein (abstraktes) Moralisieren, sondern eine Form der „Beratung“ – insbesondere hinsichtlich Geboten oder Verboten bzw. Empfehlungen für Entscheidungen. Hinsichtlich Safety/Security bezieht sich das einerseits auf die Klärung grundlegender Begrifflichkeiten, Argumentationen und Begründungsverfahren sowie das Herausarbeiten impliziter Bedeutungsgehalte und Prämissen. Andererseits formuliert Ethik spezifische Standards und identifiziert mögliche Kriterien, die bei der Beurteilung von Sicherheit bzw. im praktischen Umgang mit ihr zu Grunde zu legen sind bzw. zu Grunde gelegt werden sollten. Dadurch, dass sich das auf mehrere (technische) Domänen bezieht, ergeben sich unterschiedliche Perspektiven und unterschiedliche Metriken, mit denen Sicherheit bemessen wird. 
- <font 11pt/Aptos,sans-serif;;inherit;;inherit>Die  CKGE_TMP_i kognitive Komponente CKGE_TMP_i  besteht darin, anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse, praktischer Erfahrungen und theoretischer – auch hypothetischer – Überlegungen mögliche sicherheitsrelevante Ursachen, Zusammenhänge und Szenarien zu erfassen. Auf diese Weise erhält man instrumentelles, vor allem wissenschaftlich-technologisches, politisches und organisatorisches Wissen über Kausalabläufe oder signifikante Korrelationen. Im Vordergrund steht Beschreibungs- und Gestaltungswissen für Produkte, Technologien und Anlagen sowie ihre Einbindung in Mensch-Technik-Interaktionen. Allerdings sind unterschiedliche Arten von Unsicherheiten zu berücksichtigen, insbesondere epistemische und aleatorische (von Zufällen abhängige). Während man erstere (er)kennen kann (jedoch mit mehr oder weniger großen „Lücken“, je nachdem, wie umfangreich die Evidenz und wie gut die Datenlage ist), entziehen sich letztere weitgehend der Erkenntnis, da sie auf Zufällen und menschlichem Handeln basieren. (Man denke in diesem Zusammenhang nur an die „List der Vernunft“!)</font> +  
- <font 11pt/Aptos,sans-serif;;inherit;;inherit>Die  CKGE_TMP_i normative Komponente CKGE_TMP_i  hängt damit zusammen, dass das, was als „(un-)sicher“ betrachtet sowie welcher Bereich möglicher Gefährdungen wahrgenommen bzw. welcher ausgeblendet wird („Wie sicher ist sicher genug?“), von Wollens- und Sollens-Vorstellungen und damit von Normen und Wertungen abhängig ist – die immer auch kulturell geprägt sind. Auch deshalb besteht infolge möglicher differierender Interessen und Wertvorstellungen etwa zwischen „Beteiligten“ und „Betroffenen“ sicherheitsrelevanter technischer Lösungen selten Einigkeit: Mit der Entscheidung über Handlungsstrategien bzw. Handlungen werden positive und negative Folgen verteilt, und zwar zumeist ungleich hinsichtlich verschiedener Bevölkerungsgruppen sowie zwischen Gegenwart und Zukunft. Das bedeutet, dass es auch um Leitbilder und Prioritäten, Maßstäbe und Indikatoren für sicherheitsverbesserndes Handeln bzw. entsprechende Verfahren geht. Das schließt (methodische) Reflexionen über den Prozess der (Güter-)Abwägung im Falle von Ziel- und Güter- bzw. Normkonflikten ein. Relevant sind dabei folgende Fragen: Wo  CKGE_TMP_i muss CKGE_TMP_i  der Mensch abwägen? Wo  CKGE_TMP_i kann CKGE_TMP_i  dies der Maschine beziehungsweise dem Algorithmus überlassen werden? Welche Risikoanteile  CKGE_TMP_i darf  CKGE_TMP_i man (keinesfalls) ausblenden?</font> +Dabei ist von einer Einheit von kognitiven, normativen, prozeduralen und kommunikativen Komponenten auszugehen. 
- <font 11pt/Aptos,sans-serif;;inherit;;inherit>Die  CKGE_TMP_i prozedurale Komponente CKGE_TMP_i  betrifft die über- bzw. transindividuelle Festlegung von Präferenzfolgen und Beurteilungsmaßstäben für Entscheidungen (etwa: „Wie sicher ist fair genug?“). Sollen das nicht top down-Entscheidungen der Politik (oder einen beliebigen anderen Institution) sein, muss diese Festlegung als Such- und Entscheidungsprozess organisiert werden, bei denen die relevanten Akteure die zu verfolgenden Ziele und die darauf aufbauenden bzw. davon ausgehenden Konzepte bei Berücksichtigung realer Macht- und Interessenkonstellationen aushandeln müssen (z.B. im Rahmen partizipativer Verfahren). Hier geht es auch um Fragen der Ressourcenverteilung, also der Verteilung von Ressourcen auf einzelne Sicherungsmaßnahmen, sowie um die Fragen, inwiefern man eine Abwägung, gegebenenfalls auch widersprüchliche Anforderungen aus unterschiedlichen Domänen, einem Algorithmus überlassen kann oder in welchen Bereichen eine menschliche Abwägung unbedingt erforderlich ist (etwa, weil Schaden an Leib und Leben von Menschen gegen Schaden an Sachen abgewogen werden muss). Im Ergebnis wird sich bei der Entscheidungsfindung dann eine Mischung aus menschlicher und Algorithmus-Entscheidung einstellen. Letzteres ist allein deshalb schon erforderlich, weil die Komplexität und die Anzahl der zu entscheidenden Freiheitsgrade zumeist sehr groß sind. Ziel sind letztendlich konsensfähige und bindende Resultate durch vielfältige kommunikative Prozesse.</font> +   
- <font 11pt/Aptos,sans-serif;;inherit;;inherit>Diese bilden die  CKGE_TMP_i kommunikative Komponente CKGE_TMP_i , vor allem als Aufklärungs- und Vorsorgekommunikation, als Legimitationskommunikation und als Störfall- und Krisenkommunikation. Diese folgt einerseits aber keinem einfachen Sender-Empfänger-Modell, sondern ist mit „Kodierungen“ und „Dekodierungen“ unterschiedlichster Art bei den Beteiligten verbunden, andererseits können dabei auch (kommunikative) Konflikte über Annahmen und Definitionen sowie Daten und Statistiken, Schätzwerte und Wahrscheinlichkeiten, Kosten-Nutzen-Vergleiche sowie gesellschaftliche Werte auftreten.</font> +Die kognitive Komponente besteht darin, anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse, praktischer Erfahrungen und theoretischer – auch hypothetischer – Überlegungen mögliche sicherheitsrelevante Ursachen, Zusammenhänge und Szenarien zu erfassen. Auf diese Weise erhält man instrumentelles, vor allem wissenschaftlich-technologisches, politisches und organisatorisches Wissen über Kausalabläufe oder signifikante Korrelationen. Im Vordergrund steht Beschreibungs- und Gestaltungswissen für Produkte, Technologien und Anlagen sowie ihre Einbindung in Mensch-Technik-Interaktionen. Allerdings sind unterschiedliche Arten von Unsicherheiten zu berücksichtigen, insbesondere epistemische und aleatorische (von Zufällen abhängige). Während man erstere (er)kennen kann (jedoch mit mehr oder weniger großen „Lücken“, je nachdem, wie umfangreich die Evidenz und wie gut die Datenlage ist), entziehen sich letztere weitgehend der Erkenntnis, da sie auf Zufällen und menschlichem Handeln basieren. (Man denke in diesem Zusammenhang nur an die „List der Vernunft“!) 
- <font 11pt/Aptos,sans-serif;;inherit;;inherit>Die vier Komponenten in ihrer Einheit sind die Grundlage für stets notwendige (individuelle, kollektive oder gesellschaftliche) Abwägungen zwischen unterschiedlichen sicherheitsrelevanten „Schutzgütern“ bei der Suche nach dem „ CKGE_TMP_i Ob? CKGE_TMP_i “ bzw. dem „ CKGE_TMP_i Wie? CKGE_TMP_i “ konkreter sicherheitsrelevanter Lösungen (z.B. zwischen Sachwerten und Leben, zwischen informationeller Selbstbestimmung und der staatlichen Pflicht zur Kriminalitätsvorbeugung und –bekämpfung oder zwischen ökologischen und ökonomischen Interessen). Abwägungen sind eine Methode der möglichen Konfliktlösung auch im Bereich Sicherheit. Sie erfolgen hier in einem „ CKGE_TMP_i Quadrupel CKGE_TMP_i “ unterschiedlicher Anforderungsbereiche: (1) (domänenspezifische) technische Voraussetzungen und Möglichkeiten, (2) gesellschaftliche Bedingungen und Anforderungen (insbesondere Schutzziele und –güter), (3) wirtschaftliche Erwartungen und Verfahrenswege (z.B. Aufwand-Nutzen-Überlegungen) sowie (4) rechtliche und Schadensregulierungen (z.B. Haftungs- und Gewährleistungsprobleme). Diese sind jeweils „angemessen“ zu berücksichtigen und „in Einklang“ zu bringen. Ergebnis ist eine Wichtung der jeweiligen Vor- wie Nachteile der zur Auswahl stehenden (auch alternativer) Lösungen, die zu einer Entscheidung hinsichtlich Nutzung bzw. Nicht-Nutzung dieser Lösungen führen (soll). Dieser Abwägungsprozess wird – was nicht vergessen werden darf – zusätzlich von individuellen Erwartungen und gemachten Erfahrungen beeinflusst, ist somit häufig nicht transindividuell oder intersubjektiv.</font> +  
- <font 11pt/Aptos,sans-serif;;inherit;;inherit>Deshalb ist (mindestens) zweierlei zu kommunizieren: Erstens der zugrunde gelegte  CKGE_TMP_i Beschreibungs- und Erklärungsrahmen CKGE_TMP_i  („relative Apriori“, theoretische Prämissen, Grundannahmen) und zweitens die angewendeten  CKGE_TMP_i Kriterien, Präferenzfolgen und Maßstäbe CKGE_TMP_i  bei Auswahl- und Bewertungsprozessen.</font> +Die normative Komponente hängt damit zusammen, dass das, was als „(un-)sicher“ betrachtet sowie welcher Bereich möglicher Gefährdungen wahrgenommen bzw. welcher ausgeblendet wird („Wie sicher ist sicher genug?“), von Wollens- und Sollens-Vorstellungen und damit von Normen und Wertungen abhängig ist – die immer auch kulturell geprägt sind. Auch deshalb besteht infolge möglicher differierender Interessen und Wertvorstellungen etwa zwischen „Beteiligten“ und „Betroffenen“ sicherheitsrelevanter technischer Lösungen selten Einigkeit: Mit der Entscheidung über Handlungsstrategien bzw. Handlungen werden positive und negative Folgen verteilt, und zwar zumeist ungleich hinsichtlich verschiedener Bevölkerungsgruppen sowie zwischen Gegenwart und Zukunft. Das bedeutet, dass es auch um Leitbilder und Prioritäten, Maßstäbe und Indikatoren für sicherheitsverbesserndes Handeln bzw. entsprechende Verfahren geht. Das schließt (methodische) Reflexionen über den Prozess der (Güter-)Abwägung im Falle von Ziel- und Güter- bzw. Normkonflikten ein. Relevant sind dabei folgende Fragen: Wo muss der Mensch abwägen? Wo kann dies der Maschine beziehungsweise dem Algorithmus überlassen werden? Welche Risikoanteile darf man (keinesfalls) ausblenden? 
- <font 11pt/Aptos,sans-serif;;inherit;;inherit>Damit gilt als zusammenfassende ethische Quintessenz: Jegliche sicherheitsrelevante Entscheidung muss letztlich sowohl nachvollzieh- und hinterfrag- als auch (auf der Grundlage „guter Gründe“) rechtfertigbar sein.</font>+   
 +Die prozedurale Komponente betrifft die über- bzw. transindividuelle Festlegung von Präferenzfolgen und Beurteilungsmaßstäben für Entscheidungen (etwa: „Wie sicher ist fair genug?“). Sollen das nicht top down-Entscheidungen der Politik (oder einen beliebigen anderen Institution) sein, muss diese Festlegung als Such- und Entscheidungsprozess organisiert werden, bei denen die relevanten Akteure die zu verfolgenden Ziele und die darauf aufbauenden bzw. davon ausgehenden Konzepte bei Berücksichtigung realer Macht- und Interessenkonstellationen aushandeln müssen (z.B. im Rahmen partizipativer Verfahren). Hier geht es auch um Fragen der Ressourcenverteilung, also der Verteilung von Ressourcen auf einzelne Sicherungsmaßnahmen, sowie um die Fragen, inwiefern man eine Abwägung, gegebenenfalls auch widersprüchliche Anforderungen aus unterschiedlichen Domänen, einem Algorithmus überlassen kann oder in welchen Bereichen eine menschliche Abwägung unbedingt erforderlich ist (etwa, weil Schaden an Leib und Leben von Menschen gegen Schaden an Sachen abgewogen werden muss). Im Ergebnis wird sich bei der Entscheidungsfindung dann eine Mischung aus menschlicher und Algorithmus-Entscheidung einstellen. Letzteres ist allein deshalb schon erforderlich, weil die Komplexität und die Anzahl der zu entscheidenden Freiheitsgrade zumeist sehr groß sind. Ziel sind letztendlich konsensfähige und bindende Resultate durch vielfältige kommunikative Prozesse. 
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 +Diese bilden die kommunikative Komponente, vor allem als Aufklärungs- und Vorsorgekommunikation, als Legimitationskommunikation und als Störfall- und Krisenkommunikation. Diese folgt einerseits aber keinem einfachen Sender-Empfänger-Modell, sondern ist mit „Kodierungen“ und „Dekodierungen“ unterschiedlichster Art bei den Beteiligten verbunden, andererseits können dabei auch (kommunikative) Konflikte über Annahmen und Definitionen sowie Daten und Statistiken, Schätzwerte und Wahrscheinlichkeiten, Kosten-Nutzen-Vergleiche sowie gesellschaftliche Werte auftreten.  
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 +Die vier Komponenten in ihrer Einheit sind die Grundlage für stets notwendige (individuelle, kollektive oder gesellschaftliche) Abwägungen zwischen unterschiedlichen sicherheitsrelevanten „Schutzgütern“ bei der Suche nach dem „Ob?“ bzw. dem „Wie?“ konkreter sicherheitsrelevanter Lösungen (z.B. zwischen Sachwerten und Leben, zwischen informationeller Selbstbestimmung und der staatlichen Pflicht zur Kriminalitätsvorbeugung und –bekämpfung oder zwischen ökologischen und ökonomischen Interessen). Abwägungen sind eine Methode der möglichen Konfliktlösung auch im Bereich Sicherheit. Sie erfolgen hier in einem „Quadrupel“ unterschiedlicher Anforderungsbereiche: (1) (domänenspezifische) technische Voraussetzungen und Möglichkeiten, (2) gesellschaftliche Bedingungen und Anforderungen (insbesondere Schutzziele und –güter), (3) wirtschaftliche Erwartungen und Verfahrenswege (z.B. Aufwand-Nutzen-Überlegungen) sowie (4) rechtliche und Schadensregulierungen (z.B. Haftungs- und Gewährleistungsprobleme). Diese sind jeweils „angemessen“ zu berücksichtigen und „in Einklang“ zu bringen. Ergebnis ist eine Wichtung der jeweiligen Vor- wie Nachteile der zur Auswahl stehenden (auch alternativer) Lösungen, die zu einer Entscheidung hinsichtlich Nutzung bzw. Nicht-Nutzung dieser Lösungen führen (soll). Dieser Abwägungsprozess wird – was nicht vergessen werden darf – zusätzlich von individuellen Erwartungen und gemachten Erfahrungen beeinflusst, ist somit häufig nicht transindividuell oder intersubjektiv.  
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 +Deshalb ist (mindestens) zweierlei zu kommunizieren: Erstens der zugrunde gelegte Beschreibungs- und Erklärungsrahmen („relative Apriori“, theoretische Prämissen, Grundannahmen) und zweitens die angewendeten Kriterien, Präferenzfolgen und Maßstäbe bei Auswahl- und Bewertungsprozessen.  
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 +Damit gilt als zusammenfassende ethische Quintessenz: Jegliche sicherheitsrelevante Entscheidung muss letztlich sowohl nachvollzieh- und hinterfrag- als auch (auf der Grundlage „guter Gründe“) rechtfertigbar sein.  
  
 ==== Literatur ==== ==== Literatur ====
  
 Ammicht Quinn, R. (Hg.): Sicherheitsethik. Wiesbaden: Springer Fachmedien 2014 Ammicht Quinn, R. (Hg.): Sicherheitsethik. Wiesbaden: Springer Fachmedien 2014
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 +Banse, G.: Sicherheit. In: Grunwald, A.; Hillerbrand, R. (Hg.): Handbuch Technikethik. 2. Aufl. J. B. Metzler [Springer Nature] 2021, S. 29–33 
  
-BanseG.: SicherheitInGrunwald, A.; Hillerbrand, R(Hg.)Handbuch Technikethik. 2. Aufl. J. B. Metzler [Springer Nature] 2021, S. 29–33+BernsteinPL.: Wider die GötterDie Geschichte von Risiko und Risikomanagement von der Antike bis heuteMünchenGerling Akademie Verlag 1997 
  
-BernsteinP. L.: Wider die GötterDie Geschichte von Risiko und Risikomanagement von der Antike bis heuteMünchenGerling Akademie Verlag 1997+FrevelB.: Sicherheit. Ein (un)stillbares Grundbedürfnis. 2AuflWiesbadenSpringer Fachmedien 2016 
  
-FrevelB.: SicherheitEin (un)stillbares Grundbedürfnis2AuflWiesbaden: Springer Fachmedien 2016+WinzerP.; Schnieder, E.; Bach, F.-W. (Hg.): Sicherheitsforschung – Chancen und Perspektiven. Berlin u.a.O.: Springer-Verlag 
  
-Winzer, P.; Schnieder, E.; Bach, F.-W. (Hg.): Sicherheitsforschung – Chancen und Perspektiven. Berlin u.a.O.: Springer-Verlag 
  
  
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